Wichtige Information & Termine betreffend Zusammenarbeit der 3 APM Verbände
Gemäss der letzten Mitgliederversammlung am 23. April 2022 wurde der Vorstand beauftragt, Gespräche mit den Partnerverbänden APM Penzel und APM Radloff, für eine zukünftige Zusammenarbeit aufzunehmen. Alle MItglieder haben ein entsprechendes Mail mit den Unterlagen erhalten. Falls dies nicht der Fall war, sind die Dokumente auch im Intranet. zu finden.
Abrechnen mit SWICA
Anlässlich der GV kam die Anfrage, ob die SWICA in Zukunft generell keine Behandlungskosten von Therapeutinnen und Therapeuten ohne BZ oder ED übernehmen werden.
Jede Therapeutin oder jeder Therapeut, die bereits beim EMR oder der ASCA registriert sind, können weiterhin über den Tarif 590 abrechnen.
Ab dem 1. Januar 2022 anerkennt die SWICA nur noch neue Therapeutinnen oder Therapeuten, die sich mit einem Branchenzertifikat oder eidgenössischen Diplom neu registrieren lassen wollen.
Was heisst das für Praktizierende oder Studierende
Praktizierende mit Methodenabschluss, die noch nicht auf der Liste der SWICA stehen und weder beim EMR noch bei der ASCA registriert sind, könnten noch bis ENDE 2021 einen Antrag auf Anerkennung stellen, auch ohne BZ resp. ED. Ab Januar 2022 ist dies jedoch nur noch mit mit einem BZ oder ED möglich.
Studierende, die eine akkreditierte Ausbildung absolvieren und diese mit einem BZ OdA KT abschliessen, werden nach der Registrierung beim EMR oder der ASCA auf die Liste der SWICA aufgenommen.
Generalversammlung 2021
Liebe Mitglieder
Nach den Aussagen der Experten des BAG ist eher unwahrscheinlich, dass wir die Generalversammlung physisch durchführen können. Deshalb hat der Vorstand entschieden die GV schriftlich durchzuführen.
Bitte benützen Sie dafür das beigelegte Formular bei den GV-Unterlagen und senden Sie dieses ausgefüllt bis am 24.04.2021 an das Sekretariat.
Auch das Seminar findet leider nicht statt. Via Zoom wäre es nicht möglich gewesen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihr Vertrauen.
Öffnungszeiten
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab sofort die befristete Massnahme bezüglich Öffnungszeiten (Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr) aufgehoben wurde. Dies bedeutet, dass Dienstleistungen wieder ohne zeitliche Einschränkungen angeboten werden dürfen
Regelung der Öffnungszeiten
Ab 22.12.20 gelten die verstärkten Massnahmen betreffend der Tätigkeit von KomplementärTherapeut*innen in folgenden Punkten:
- Schliessung/Einstellung der Dienstleistungen zwischen 19.00 und 06.00, an Sonntagen. Ausgenommen sind Therapeut*innen, die als Gesundheitsfachperson nach kantonalem Recht anerkannt sind. (Massnahmenverschärfung Dezember, Covid-19 Verordnung besondere Lage, Art. 5abis, lit. b, Ziff. 1)
- Gruppentherapien in Innenräumen sind untersagt, draussen max. 5 Personen, Zuordnung der Gruppentherapien durch das BAG zum Bereich Sport (Massnahmenverschärfung bis auf weiteres, Covid-19 Verordnung besondere Lage, Art. 6e Abs. 2, lit. b und FAQ)
Gemäss Art. 4 und Anhang der Covid-19-Verordnung besondere Lage, müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe und somit auch Praxen und Einrichtungen von KomplementärTherapeut*innen über ein Schutzkonzept verfügen, um das Übertragungsrisiko für ihre Klientinnen und Klienten zu minimieren.
Zusätzlich zu den nationalen Vorgaben sind die kantonalen Weisungen am Praxisstandort zu beachten, welche die Vorgaben des Bundes verschärfen können. Alle Praktizierenden sind aufgerufen, sich eigenverantwortlich über die aktuellen Weisungen im Kanton ihres Praxisstandort auf dem Laufenden zu halten.
Corona: neue Regelung und neues Plakat mit BV-ESM Logo
Das aktuelle Plakat für Ihre Praxis
Merkblatt für KomplementärTherapeut*innen Stand 17.3.20
Im Merkblatt finden Sie massgeblichen Bestimmungen für KomplementärTherapeut*innen zum aktuellen Zeitpunkt. Weitere Aktualisierungen folgen.
update folgt 17.3.20
Wir sind zusammen mit der OdA KT am Abklären bezüglich Auslegung der Verordnung des Bundesrates vom 16.3.2020, besten Dank für Ihre Geduld!
Informationen und Verhaltensregeln betreffend Coronavirus
Am Mittwoch 26. Februar wurde in der Schweiz die erste Person positiv auf 2019-nCoV («Coronavirus») getestet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) versucht nun, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Übertragungskette zu unterbrechen, indem infizierte Personen isoliert werden und der Bevölkerung die grundlegenden Hygienemassnahmen in Erinnerung gerufen werden.
Wir geben Ihnen an dieser Stelle die Informationen weiter, die seither gelten:
Welche Symptome zeigen die Patienten?
PatientInnen mit 2019-nCoV-Infektionen zeigen verschieden schwere Erkrankungsbilder.
Diese reichen von leichten Erkältungssymptomen bis hin zu akuten respiratorischen Symptomen der unteren Atemwege (Husten, Atemnot, Ateminsuffizienz) und Fieber.
Laut einer vom CCDC (Chinese Center of Disease Control and Prevention) neu publizierten Studie im Chinese Journal of Epidemiology verlaufen 80.9% der Fälle mild.
Kinder scheinen nach aktueller Datenlage wenig gefährdet zu sein. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Die Sterblichkeitsrate ist unklar, sie dürfte aber etwas höher liegen als bei einer gewöhnlichen Grippe.
Zurzeit gelten laut BAG und Gesundheitsdirektion Kanton Zürich nur Personen als potentielle Träger von 2019-nCoV, die Atemwegs-Symptome aufweisen und zusätzlich Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder aus einem der betroffenen Gebiete kommen (Norditalien, China, Südkorea).
Wie steckt man sich an?
Als Übertragungswege werden Tröpfchen und kontaminierte Oberflächen vermutet. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht laut BAG, wenn man sich während mehr als 15 Minuten näher als 2 Meter bei einer infizierten Person aufhält.
Der Coronavirus scheint auf Oberflächen etwa 3 Stunden zu überleben.
Welche Massnahmen muss ich in der Praxis treffen?
Es gelten die üblichen Hygienemassnahmen, die Sie bereits heute anwenden:
Hände regelmässig waschen und desinfizieren. Sollten Händedesinfektionsmittel wegen Lieferengpässen nicht erhältlich sein, reicht für die Bekämpfung des Corona-Virus das Händewaschen mit Seife. Seife zerstört die Oberfläche des Virus und macht ihn so unschädlich. Oberflächen regelmässig reinigen und desinfizieren. Husten und niessen in die Ellenbeuge, nicht in die Hand. Ein Mundschutz wird nur für erkrankte Personen empfohlen, nicht für Gesunde.
Wie verhalte ich mich im Verdachtsfall?
Klären Sie, ob der Patient die betreffenden Symptome hat (Husten, Atemnot, Körpertemperatur mind. 38° Celsius)
Wenn die Symptome vorhanden sind, klären Sie, ob der Patient Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder aus einem der betroffenen Gebiete kommt. Das BAG ergänzt diese Liste aufgrund der aktuellen Lage regelmässig. Konsultieren Sie regelmässig die BAG-Homepage.
Wenn Sie von einem Verdachtsfall ausgehen...
verzichten Sie auf eine Behandlung! nehmen Sie Abstand von mindestens 2 Metern und halten Sie sich nur kurz beim Patienten auf (weniger als 15 Minuten). Wählen Sie den Notruf 144 und geben Sie an, dass Sie einen Corona- Verdachtsfall haben. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände, desinfizieren Sie die Liege, lüften Sie die Praxis.
Wenn sich Patienten mit geklärtem Verdacht bei Ihnen melden, sollten Sie auf eine Behandlung verzichten.
Halten Sie sich auf dem Laufenden!
Konsultieren Sie regelmässig die laufend aktualisierte Homepage des BAG.
In den Kantonen Zürich und Schaffhausen gelten Weisungen, die ergänzend zu den Weisungen des BAG in Kraft gesetzt wurden:
Personen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen sich nicht in eine Arztpraxis begeben. Eine Vorabklärung erfolgt telefonisch durch eine Ärztin.
Betroffene Personen müssen durch den Rettungsdienst (kein Privattransport) in eines der dafür vorgesehenen und eingerichteten Spitäler gebracht werden.
CAMsuisse hat Merkblätter zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Herausgabe von Akten und der Beantwortung von Fragebogen von Versicherern erarbeitet. Wir bitten Sie, die beiden Dokumente im Anhang Ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Im kommenden Newsletter werden wir auch auf die Merkblätter verweisen, die wir in der neuen Website-Rubrik «Informationen für Praktizierende» aufschalten werden
- Merkblatt Fragebogen Versicherer (de)
- Merkblatt Fragebogen Versicherer (f)
- Merkblatt Pflicht zur Aktenherausgabe (de)
- Merkblatt Pflicht zur Aktenherausgabe (f)
Neues SWICA-Therapeutenverzeichnis
SWICA lanciert in Zusammenarbeit mit Healthadvisor, Sanasearch (ehemals Coachfrog) und Softplus als erste Krankenversicherung in der Schweiz ein umfassendes Therapeutenverzeichnis, auf dem Kunden direkt den passenden komplementärmedizinischen und SWICA-anerkannten Therapeuten finden und sofort einen Termin buchen können. Auch die Abrechnung ist in Zukunft elektronisch direkt zwischen SWICA und den Therapeuten möglich.
Dienstleistungen online zu buchen und elektronisch zu bezahlen ist inzwischen in vielen Branchen alltäglich geworden. Warum nicht den Zugang und die Abwicklung von Therapieangeboten vereinfachen?
Das neue Therapeutenverzeichnis mit Online-Buchung löst per nächster Woche das bisherige Verzeichnis ab (www.swica.ch/therapie). Im Sommer folgt die Funktion der direkten Rechnungsabwicklung (Direktzahlung) mit SWICA.
Wir möchten damit den besten Kundenservice zu bieten. Wir nutzen die Möglichkeiten die der Tarif 590 und Rechnungsstandard bietet zum gegenseitigen Vorteil und stärken die Partnerschaft mit Therapeutinnen und Therapeuten. Wir sind überzeugt, dass auch etablierte, gut laufende Praxen von Online-Buchung und Direktzahlung profitieren. Damit wird der Administrationsaufwand und das Inkassorisiko reduziert und es bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: Patientinnen und Patienten auf dem Weg zur Genesung optimal begleiten.
Bis Ende Juni erhalten alle SWICA-anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten ein Schreiben1 zum Therapeutenverzeichnis und dem Hinweis auf unser Informationsseite www.swica.ch/therapeutenverzeichnis Die Therapeutinnen und Therapeuten werden gebeten, von SWICA Online-Buchungen entgegenzunehmen.
Gleich die Antworten zu den häufigsten drei Fragen:
- Alle bisherigen SWICA-anerkannten Therapeuten sind selbstverständlich automatisch auch im neuen Verzeichnis aufgeführt.
- Es gibt keinerlei Zwang Online-Buchungen zuzulassen
- Therapeutinnen und Therapeuten welche eine Software von Healthadvisor, Sanaswarch oder Softplus nutzen, werden von den Anbietern direkt über das Vorgehen informiert. Wer eine andere professionelle Software nutzt, braucht aktuell nichts zu unternehmen. Ziel ist es, weitere Softwareanbieter anzubinden. Therapeuten welche noch keine Software nutzen, können sich im Verzeichnis (mittels dem persönlichen Code aus dem Schreiben1) registrieren, ihr Profil einrichten und den eigenen digitalen Kalender anbinden.
Diese und weitere Antworten in den FAQ auf der Informationsseite zu finden.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Mitglieder auch Ihrerseits über das neue Verzeichnis informieren und idealerweise zum Anbieten von Onlinebuchungen motivieren... Wenn Sie uns informieren welche Software von Ihren Mitgliedern genutzt werden, können wir dies in der Prioritätensetzung der nächsten Software-Anbindungen berücksichtigen. Vielen Dank dafür!
Sollten Ihrerseits weitere Fragen bestehen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Roger Bachmann, Leiter Fachbereich Komplementärmedizin Römerstrasse 38 8401 Winterthur Telefon 052 244 21 37 roger.bachmann@swica.ch